Rechtliches zu Orden und EhrenzeichenDie von uns verliehenen Orden unterliegen nicht dem §5 Genehmigung der Annahme des Gesetzes über Titel, Orden und Ehrenzeichen. Unsere Dekorationen gelten somit als Mitgliedsabzeichen unseres Ritterordens und würdigen gleichzeitig die außerordentlichen Verdienste der dekorierten Mitglieder.
"Die mit einer öffentlichen Dienststellung oder akademischer Würde verbundenen äußeren Abzeichen werden durch dieses Gesetz nicht berührt. Das Gleiche gilt für Abzeichen, die lediglich die Zugehörigkeit zu einer Vereinigung, die Teilnahme an einer Versammlung oder sonstigen Veranstaltung kennzeichnen oder als Anerkennung für eine Leistung oder für eine Geldspende bestimmt sind, sofern sie nicht nach ihrer äußeren Form oder Trageweise den nach Absatz 1 gestifteten oder nach Absatz 2 und § 6 anerkannten Orden und Ehrenzeichen zum Verwechseln ähnlich sind."
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