Greifenorden des Vorpommerschen Provinzialschützenbundes von 1848 e.V.

Rechtliches zu Orden und Ehrenzeichen

Die von uns verliehenen Orden unterliegen nicht dem §5 Genehmigung der Annahme des Gesetzes über Titel, Orden und Ehrenzeichen. Unsere Dekorationen gelten somit als Mitgliedsabzeichen unseres Ritterordens und würdigen gleichzeitig die außerordentlichen Verdienste der dekorierten Mitglieder.


In der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 1132-1, veröffentlichten bereinigten Fassung zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 19. Februar 2006 (BGBl. I S. 334) Im Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen § 3 OrdenG (Gesetz) Orden und Ehrenzeichen Abschnitt drei wird ausgesagt:

"Die mit einer öffentlichen Dienststellung oder akademischer Würde verbundenen äußeren Abzeichen werden durch dieses Gesetz nicht berührt. Das Gleiche gilt für Abzeichen, die lediglich die Zugehörigkeit zu einer Vereinigung, die Teilnahme an einer Versammlung oder sonstigen Veranstaltung kennzeichnen oder als Anerkennung für eine Leistung oder für eine Geldspende bestimmt sind, sofern sie nicht nach ihrer äußeren Form oder Trageweise den nach Absatz 1 gestifteten oder nach Absatz 2 und § 6 anerkannten Orden und Ehrenzeichen zum Verwechseln ähnlich sind."