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Der 2008 gegründete bürgerliche Ritterorden verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke.
1. Der Greifenorden wird durch das Ordenskapitel vertreten. Das Kapitel ist das oberste Organ des Greifenordens. Mit der Führung des Greifenordens des VPSB wurde die Ordenskanzlei betraut, welcher auch den Vorsitz im Ordenskapitel des Greifenordens führt der Ordenskanzler. Die Leitung der Ordenskanzlei wird durch den Ordenskanzler organisiert. Die Ordenskazlei des Greifenordens berät und beschließt den Erwerb und die Trageberechtigung der vom Orden verwalteten Auszeichnungen. Die Beschlüsse der Ordenskanzlei erhalten Rechtskraft mit ihrer Bestätigung, durch die Versammlungen des Kapitels des Greifenordens. Die Mitglieder der Ordenskanzlei werden auf drei Jahre vom Vorstand des VPSB berufen.
2. Die Ordenskanzlei umfasst sechs Mitglieder. Es besteht aus dem Bundesaltermann, dem Ordenskanzler, dem Ordensvizekanzler, dem Schatzmeister Ordenssekretär und dem Ordenschronist. 3. Der Ordenskanzlei obliegt es, über Anträge auf Verleihung der Orden des VPSB, mit Zustimmung des Präsidiums, zu entscheiden und bei Verleihungen mitzuwirken. 4. Die Mitglieder der Ordenskanzlei treffen sich mindestens einmal jährlich, mindestens ein Mal vor der Investitur, dazwischen nach Bedarf. Vom Ordenskapitel wird die Trageberechtigung der Auszeichnungen des VPSB überwacht. Das Ordenskapitel vergibt die Dekoration grundsätzlich nach reiflicher Prüfung und nach bestem Gewissen. 5. Auszeichnungen von Mitgliedern des VPSB oder Förderern der Tradition und des Sportes mit Dekorationen des Greifenordens, können auf Initiative des Bundesvorstands des VPSB oder über das Ordenskapitel angemeldet werden. 6. Die Dekorationen, die vom Bundesvorstand beantragt werden, können auf im Ausnahmefall auf Rechnung des Ordenskapitels ausgegeben werden. Voraussetzung ist die Zustimmung der Ordenskanzlei. 7. Über die Auszuzeichnenden behält sich die Ordenskanzlei im Zweifelsfall vor, Erkundigungen über die zu ehrende Person einzuholen. 8. Die Verleihung erfolgt durch den Bundesaltermann des VPSB und ein Mitglied des Ordenskapitels. 9. Auszeichnungen werden in Verbindung mit einer vom Bundesaltermann oder des Ordenskanzler unterzeichneten Urkunde verliehen. 10. Die Organe des Greifenordens sind: 1. die Investitur, 2. das Ordenskapitel, 3. die Ordenskanzlei. Die konkreten Regularien werden im Statut des Greifenordens festgelegt.
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