Der Ordenskanzler ist Vorsitzender der Ordenskanzlei. Er führt sämtliche Ordensgeschäfte und leitet in der Ordenskonferenz den Geschäftsgang. Er bestimmt die Reihenfolge der zu beratenden Punkte, eröffnet, leitet und beschließt die Diskussion. Er ist der Vertreter des Ordens und vertritt diesen nach außen.
Der Ordensvizekanzler vertritt den Ordenskanzler, wenn dieser an der Ausübung seines Amtes verhindert oder das Amt des Ordenskanzlers vakant ist. Er überwacht die Arbeit des Ordens.
Der Bundesaltermann des Vorpommerschen Provinzial - Schützenbundes ist von Amts wegen Mitglied der Ordenskanzlei.
Der Ordensschatzmeister hat das Gesamtrechnungswesen des Ordens zu beaufsichtigen.
Dem Ordenssekretär obliegt die Führung der Registratur (Ordensmatrikel) des Ordens und die Führung aller notwendigen Listen und Dokumente. Er überwacht die Trageweise und das Aussehen der Insignien und Ordensmäntel.
Der Ordenschronist oder der Ordensarchivar archiviert alle Unterlagen des Ordens, welche nicht mehr zum ordentlichen Geschäftsverkehr benötigt werden. Er führt die Ordenschronik.
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